Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TG-Soft GmbH

1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1. Die Vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der "TG-Soft GmbH" zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der "TG-Soft GmbH" und Kunden, insbesondere für die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung von Produkten, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie von der "TG-Soft GmbH" ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind und mit den AGB der "TG-Soft GmbH" nicht im Widerspruch stehen.

1.3. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

1.5. Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder anderer geeigneter Weise bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert Monatsfrist in Kraft.

1.6. "Produkte" sind von der "TG-Soft GmbH" angebotene und vertriebene Programme, Grafiken, Benutzerschnittstellen, Datenbanken und Datenverwaltungssysteme sowie Maschinen, Geräte, Bauteile und Zubehör, insbesondere EDV-Hardware, des weiteren Teile davon, Zusatzeinrichtungen und auch im Auftrag Dritter vertriebene Software und technische Informationen.

2. Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte

2.1 Bestellungen und Aufträge können mündlich, telefonisch, elektronisch (z.B. E-Mail) oder schriftlich (z.B. Brief) erfolgen.

2.2 Als Lieferung gilt entweder die physische Zustellung eines Produktes oder aber die Herstellung der Verfügbarkeit eines Produktes.

2.3 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Vertrag massgebend. Vorbehalten bleibt die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim Hersteller. Beim Verkauf oder der Herstellung eigener Produkte kann die "TG-Soft GmbH" nicht für unvorhergesehene, technische Schwierigkeiten verantwortlich gemacht werden.

2.4 Die von der "TG-Soft GmbH" angegebenen Liefertermine sind ohne anderslautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. von Partnerfirmen, Lieferanten oder Herstellern. Sollte sich eine Lieferung über einen von der "TG-Soft GmbH" schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen die "TG-Soft GmbH" in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen weiteren Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung oder dem betreffenden Auftrag zurücktreten. Die "TG-Soft GmbH" haftet für diesen Fall dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung der "TG-Soft GmbH" zurückzuführen ist.

2.5 Bei Lieferstörung infolge von Umständen, auf welche die "TG-Soft GmbH" keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Personalausfall durch Krankheit oder Tod, Beförderungs- oder Betriebssperre bei Fremdherstellern oder Transportprobleme, ist "TG-Soft GmbH" berechtigt, die Bestellung oder den Auftrag zu annullieren.

2.6 Vom Kunden gewünschte Bestellungs- oder Auftragsänderungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit der "TG-Soft GmbH". Kosten, die bereits entstanden sind, kann die "TG-Soft GmbH" dem Kunden belasten.

2.7 Die "TG-Soft GmbH" ist zu Teillieferungen berechtigt.

3. Abnahme und Prüfung

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von der "TG-Soft GmbH" gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach der Lieferung im Sinne von Punkt 2.2 dieser AGB auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Lieferung, der "TG-Soft GmbH" bekanntzugeben.

3.2 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1 Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

4.2 Werden die Produkte vom Kunden nicht terminkonform abgenommen, so werden die Produkte auf Kosten und Risiken des Kunden während 30 Tagen aufbewahrt und sodann verkauft oder gelöscht. Für schon geleistete Arbeit, Umtriebe und Verluste hat der Kunde aufzukommen.

5. Rücksendung von Produkten

5.1 Eine Rücksendung oder Zurückweisung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung der "TG-Soft GmbH" und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

5.2 In jedem Fall gelten die von der "TG-Soft GmbH" und von Partnerfirmen, Lieferanten und Herstellern definierten Abläufe.

6. Preise

6.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen der "TG-Soft GmbH" verstehen sich rein brutto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, Zölle und SWICO-Recyclingabgaben. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung, Versand, Zustellung und Arbeitswege für das Erbringen von Leistungen sind nicht in den Preisen enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Wo nicht anders vereinbart, sind Erweiterungen und Zubehör nicht im Preis inbegriffen.

6.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit des Vertrages berechnet. Preisänderungen seitens der Partner oder Hersteller, oder Mehraufwände durch unvorhergesehene Arbeiten dürfen von der "TG-Soft GmbH" ohne Rücksprache bis zu 10% vom zugesicherten Verkaufspreis dem Kunden weiterverrechnet werden. Überschreitet die Abweichung 10% des zugesicherten Verkaufspreis, muss in Absprache mit dem Kunden eine Lösung gefunden werden. Im übrigen kann die "TG-Soft GmbH" jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der "TG-Soft GmbH" am dreissigsten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig und verfallen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Die "TG-Soft GmbH" kann einen Verzugszins in Höhe von 1 % pro Monat geltend machen. Die "TG-Soft GmbH" erhebt einen Administrationsbetrag von Fr. 25.?für jede erstellte Mahnung.

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die "TG-Soft GmbH" ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderung getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

7.3 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von der "TG-Soft GmbH" angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist die "TG-Soft GmbH" berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen. Daneben ist die "TG-Soft GmbH" auch berechtigt, nach den allgemeinen Gesetzregeln des OR vorzugehen.

7.4 Alle Forderungen der "TG-Soft GmbH", einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlungen vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen der "TG-Soft GmbH" nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel seitens der "TG-Soft GmbH" an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, die "TG-Soft GmbH" zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

7.5 Cheques werden von der "TG-Soft GmbH" nur nach vorheriger schriftlicher Abmachung und unter der Voraussetzung entgegengenommen, dass alle Kosten und Spesen vom Kunden getragen werden.

8. Verrechnung / Retentionsrecht

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der "TG-Soft GmbH" zu verrechnen.

8.2 Jegliches Retentions- oder Rückbehalterrecht des Kunden ist vollumfänglich wegbedungen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die von der "TG-Soft GmbH" gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der "TG-Soft GmbH", bis die "TG-Soft GmbH" den Preis für Produkte und erbrachte Dienstleistungen vollständig und vertragskonform erhalten hat. Die "TG-Soft GmbH" ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohn-, Geschäftssitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der "TG-Soft GmbH" umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehalts in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

9.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der "TG-Soft GmbH" gelieferten Produkte und Erzeugnisse so zu behandeln, dass sie vor dem Zugriff oder Missbrauch durch Dritte bestmöglich geschützt sind. Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass geistiges Eigentum der "TG-Soft GmbH" als solches respektiert und vollumfänglich geschützt wird.

9.3 Alle von der "TG-Soft GmbH" als Teil des Auftrages entwickelten Konzepte, Beispiele, Studien, Skizzen, Grafiken, Illustrationen, Sitemaps und alle weiteren geistigen Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages im alleinigen Besitz der "TG-Soft GmbH". Sie werden als geistiges Eigentum betrachtet und dürfen weder ganz noch teilweise weiterverarbeitet, weitergegeben noch anderweitig benutzt werden.

10. "TG-Soft GmbH" Dienstleistungen / Support

10.1 "TG-Soft GmbH" bietet je nach Möglichkeiten Wartungsverträge für bestimmte Produkte an, darüber hinaus können bezogene Dienstleistungen zu den vereinbarten Ansätzen des damit vertrauten Mitarbeiters verrechnet werden.

11. Garantie

11.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die "TG-Soft GmbH" ohne ausdrückliche Abmachung keine Eingangsprüfung der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornehmen muss.

11.2 Die Gewährleistung der "TG-Soft GmbH" für die von ihr gelieferten Produkte von Drittanbietern bestimmt sich, falls nicht anders abgemacht, in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der "TG-Soft GmbH" und dem Hersteller/Lieferanten.

11.3 Der Kunde anerkennt, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz verbleiben.

11.4 Des weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung der "TG-Soft GmbH" detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgenommen sind Ausfälle verursacht durch Viren, unsachgemässe Benützung, Installationsfehler und Softwareprobleme, unzulängliche Wartung, nicht beachten der Betriebsvorschriften, zweckwidrige Benutzung der Produkte, Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör, natürliche Abnutzung, Transport, Modifikationen oder Reparaturversuche, äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen von Stromversorgung oder Klimaanlage, Elementarschäden), sowie andere Gründe, welche weder von der "TG-Soft GmbH" noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Diese Störfälle fallen nicht unter die Garantieverpflichtung der "TG-Soft GmbH" und können ausschliesslich kostenpflichtig behoben werden. Bei fehlender oder mangelhafter Fehlerbeschreibung erfolgt die Fehlersuche durch die "TG-Soft GmbH" auf Kosten des Kunden.

11.5 In jedem Falle hält sich der Kunde an die von der "TG-Soft GmbH" bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

11.6 Die FIRMA TG-Soft GmbH ist berechtigt, nach ihrer Wahl Nachbesserungen (Reparaturen) oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Wandelung, Minderung, Rücktritt und alle darüber hinausgehenden Schadenersatzforderungen seitens des Käufers sind in dem Fall ausgeschlossen.

12. Haftung

12.1 Die "TG-Soft GmbH" haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht von der "TG-Soft GmbH", deren Hilfspersonen oder den von der "TG-Soft GmbH" beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

12.2 Jede weitergehende Haftung der "TG-Soft GmbH", deren Hilfspersonen und der von der "TG-Soft GmbH" beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selber entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn, sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

12.3 Die "TG-Soft GmbH" verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

13. Patente und andere Schutzrechte

13.1 Wenn ein Dritter gegen den Kunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder anderen gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte bzw. Produkte aus deren Betrieb, so wird der Kunde die "TG-Soft GmbH" schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzten. Der Kunde verzichtet gegenüber der "TG-Soft GmbH" auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.

14. Software-Programme

14.1 Die Nutzungs- und Garantiebestimmungen betreffend die von "TG-Soft GmbH" gelieferten Software-Produkte, -Programme, Handbücher und andere Unterlagen von Drittanbietern richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Software-Herstellers, welche insbesondere im Software-Lizenzvertrag zwischen Software-Hersteller und Benutzer enthalten sind.

14.2 Der Kunde verpflichtet sich, bei Weitergabe der Software-Produkte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebestimmungen des Software-Herstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen

15. Datenschutz

15.1 Der Kunde anerkennt, dass die "TG-Soft GmbH" kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise, Mengen, sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und intern verwertet. Wenn nicht anders vereinbart, dürfen die Daten - falls dem Kunden dadurch ein Nutzen entsteht (wie z.B. vereinfachte Logistik) - an Partner weitergegeben werden.

15.2 Des weitern ist der Kunde einverstanden, dass die "TG-Soft GmbH" kundenbezogene Daten zwecks Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden bearbeitet und einem von der "TG-Soft GmbH" beauftragten Kreditversicherungsunternehmen bekannt gibt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.

16.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich für die "TG-Soft GmbH" sowie für den Kunden bei den am Geschäftssitz der "TG-Soft GmbH" örtlich und sachlich zuständigen ordentlichen Gerichten. Die "TG-Soft GmbH" ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

16.3 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Winterthur

16.4 Die "TG-Soft GmbH" ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Sie gibt den Kunden die Änderungen rechtzeitig zum Voraus bekannt.

Winterthur, 1. August 2007

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